In den Google Webmaster-Tools haben wir die folgenden Eigenschaften:
www.example.com
(wurde bevorzugt)example.com
https://www.example.com
https://example.com
Die alte Sitemap, dh. Der auf der Website noch vorhandene HTTP sitemap.xml
wird über die Eigenschaft www.example.com
übermittelt.
Es wurde eine neue HTTPS-Sitemap erstellt, die ebenfalls eingereicht werden muss. Die Frage ist, bei welcher Eigenschaft ich diese neue HTTPS-Sitemap einreiche.
Bitte beachten Sie auch:
www.example.com
übermittelt, von der aus auch die HTTP-Sitemap übermittelt wird.Ich habe das Gefühl, dass dies falsch ist und ich bin mir nicht sicher, wie ich vorgehen soll.
Nirgendwo in der Google-Dokumentation wird (meines Wissens) angegeben, bei welcher Eigenschaft die neue Sitemap eingereicht werden soll.
Sie sollten die HTTPS-Sitemap an die HTTPS-Eigenschaft senden. Wenn Ihre URLs die Form https://www.example.com/path/to/file
haben, ist dies die Eigenschaft https://www.example.com
.
Durch die Tatsache, dass Sie beide Eigenschaften in GSC (ehemals GWT) überprüft haben, können Sie möglicherweise damit durchkommen. (Das Sitemap-Protokoll lässt nicht zu, dass sich sowohl HTTP- als auch HTTPS-URLs in derselben Sitemap befinden. Google lässt dies jedoch zu, sofern beide Eigenschaften in GSC überprüft werden.)
wir müssen sowohl die HTTP- als auch die HTTPS-Sitemaps an Google senden
Ich verstehe nicht, warum Sie die HTTP-Sitemap (erneut) einreichen. Sie migrieren von HTTP zu HTTPS und haben bereits externe Weiterleitungen von einer zur anderen eingerichtet. Sie haben keine HTTP-URLs. Die URLs, die Sie in eine Sitemap einfügen, sollten nicht umgeleitet werden, sondern nur das Ziel der Umleitung.
Eine Sitemap ist nur eine empfohlene Liste von URLs/Seiten, die Sie Google zum Anschauen vorschlagen. Es kann nicht garantiert werden, dass Google diese URLs indiziert. Wenn Google feststellt, dass die URLs ngültig sind, werden sie einfach ignoriert.